Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir haben viele Informationen über uns und unsere Prozesse bereitgestellt.
Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung in Höhe von 100.000,00 EUR pro Person wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. Dies ist unabhängig davon, wie viele Konten Sie bei uns führen. Zusätzlich ist die grenke Bank AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Die aktuelle Einlagesicherungshöhe können Sie hier einsehen: www.einlagensicherungsfonds.de
Nein, sowohl die Kontoführung als auch eine spätere Schließung des Festgeldkontos erfolgt für Sie völlig kostenfrei.
Unsere Festgeldkonditionen sind grundsätzlich nicht nach der Höhe des Anlagebetrages gestaffelt.
Für Festgeldanlagen, die länger als zwölf Monate laufen, werden nach jeweils einem Jahr Anlagedauer die bis dahin aufgelaufenen Zinsen auf das Referenzkonto ausbezahlt. Bei kürzeren Laufzeiten erfolgt die Zinszahlung bei Fälligkeit der Anlage. Alternativ können die Zinsen jährlich dem Festgeldkonto gutgeschrieben werden. Bei Fälligkeit wird der Anlagebetrag inklusive sämtlicher Zinsen ausbezahlt. Diese Variante nennt man Thesaurierung.
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